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Suchtberatung/Suchttherapie

Zentrum für angewandte Opiat/Opioidtherapie und qualifizierte ambulante Alkohol- und Opioidentgiftung

Therapie §35

Die teilweise Erlassung einer Freiheitsstrafe gegen Therapieauflage regelt sich nach dem §35 des Betäubungsmittelgesetzes.
Wir führen diese Therapie mit gutem Erfolg durch, da die meisten Patienten so eine große Chance durch die Justiz eingeräumt bekommen aus ihrer durch Beschaffungskriminalität geprägten Vergangenheit in ein normales Arbeitsleben zu gelangen.
Die Grundlagen zu einer solchen Therapiemaßnahme sind in einem mit dem Patienten geschlossenen Vertrag fixiert. Die Durchführung ist zwingend von dem Patienten einzuhalten, da bei Vertragsverletzung und Nichteinhalten von Terminen – der Patient kann ja in der JVA auch keine Verwandtenbesuche machen oder an Freizeitvergnügen teilnehmen – eine Abmahnung erfolgt und nach 2 Abmahnungen die Entlassung aus der Therapie nach einer Teamentscheidung. In jedem Falle wird die Staatsanwaltschaft von uns über solche Maßnahmen schriftlich informiert.

M.A.R.S. e.V.

Die M.A.R.S. e.V. (Medizinisch ambulante Rehabilitations- und Suchttherapie) in MyMVZ ist die einzige unter suchtmedizinischer Leitung geführte Suchtberatungsstelle im Rhein Kreis Neuss. Wir beraten Eltern in den Problematiken der Suchtentstehung, der Suchtvorbeugung, und der Suchttherapie wenn die Kinder bereits in einer Peergroup angekommen sind.
Wir beraten Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu allen Risiken der stofflichen (z.B. Heroin, Kokain, Amphetamine, Cannabis, Alkohol, Rauchen) sowie allen nichtstofflichen Süchten (z.B. Computerabhängigkeit, Glückspielsucht, sexuelle Fehlentwicklung, Workaholics).

Ferner bieten wir im Rahmen unserer Familientherapie und Paartherapie zusammen mit unseren Sozial- und Ergotherapeuten Problemlösungen an, die ihnen auch in scheinbar ausweglosen Situationen neue Perspektiven eröffnen können. Dazu benutzen wir die Verhaltenstherapie wie Short message interviewing, sowie das Candis-Programm der Suchtmedizinischen Abteilung der Technischen Universität Dresden. Fernerliegen unsere Kompetenzen in der Psychoedukation und Sozialtherapie in Form von Gruppen und Einzeltherapiesitzungen.

Wir führen auch nach den gleichen Kriterien qualifizierte ambulante Entzugstherapien unter Begleitmedikation durch(bei Alkoholkrankheit z.B. nach dem Gallhoferschema oder Bernburgschema), sofern dazu die psychischen als auch körperlichen Voraussetzungen vorhanden sind und eine stationäre Behandlung nicht notwendig ist. Selbstverständlich behandeln wir auch alle Suchtbegleiterkrankungen und Suchtfolgeerkrankungen.

Suchtbegleiterkrankungen

Körperlich: Infektionskrankheiten:

  • Hepatitis A, B, C, D, E
  • Spritzenabszesse
  • Chronische Wunden
  • Tuberkulose
  • Herzinnenhautentzündung

Psychische: bei ca.72% der Patienten:

  • Panikattacken
  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Schizophrenien

Suchtfolgeerkrankungen

  • besonders wichtig ist die Prävention bei Cannabis
  • etwa 20% der Dauerkonsumenten erkranken an einer Psychose
  • bei Alkoholpatienten treten ähnliche Krankheiten hinzu. Wobei Frauen vor Männern eine Leberzirrhose bekommen können

Unser Prinzip basiert auf der Erfahrung der Arbeit mit abhängig erkrankten Menschen seit 1994, dass wir bei einer Reintegration in ein diskriminierungsarmes, menschenwürdiges Leben in die Gesellschaft als unseren Maßstab gewählt haben und den Suchtkranken Patienten als Unterstützung geben, um die Wege dazu zu ebnen.

Prävention

Bedeutet Vorsorge!

Wir unterscheiden zwischen:

Primärprävention

…bedeutet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die das Auftreten einer Krankheit verhindern können, bzw. dazu führen das eine Krankheit erst gar nicht entsteht. (Gewichtsreduktion und Bewegungsübungen zur Verhinderung einer Herz Kreislauf Erkrankung).

Sekundärprävention

…bezeichnet die Maßnahmen, die ergriffen werden um eine Krankheit im Frühstadium zu erkennen und rechtzeitig mit Gegenmaßnahmen zu reagieren. (z.B. Vorsorgeuntersuchungen)

Tertiärprävention

…sind alle Maßnahmen, die bei einer bereits bestehenden Erkrankung getroffen werden um ein Fortschreiten, eine Verschlechterung oder Komplikationen durch die Krankheit zu verhindern. (z.B. Anschluss Heilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen)